43 Information für alle mehrtägigen ASTL-Reisen in diesem Katalog Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wichtige Informationen zu Ihrer ASTL-Reise Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ASTL-Reisen GmbH, nachfol-gend ASTL, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt ASTL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschal reise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reise büro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Ver trag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschal reisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurück treten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicher heitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchti gen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreis gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge-bühr vom Ver trag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubie ten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündi gung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schade ersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaa ten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insol venz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ASTL hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG Wiesbaden, Telefon 0611/533-0, Fax. 0611/533-4500, Email: ruv@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ASTL verweigert werden. - Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Unsere Reisebedingungen (ARB) erhalten Sie in Ihrem ASTL Reisebüro oder entnehmen Sie diese bitte unserer Internetseite: www.astl-bus.de. Abschluss des Reisevertrages: Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) geschlossen werden. Bei Vertragsabschluss händigen wir Ihnen die Reisebestätigung unverzüglich aus. Telefonisch nehmen wir, worauf wir Sie ausdrücklich hinweisen, nur verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag schriftlich mit unseren Formularen geschlossen werden. Rücktritt von der Reise: Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt von Ihnen, sind sie verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtpreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu leisten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Falls Stornokosten anfallen, werden diese nach den folgenden Tabellen berechnet: Stornostaffel Busreisen Bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 5% 28 bis 22 Tage vor Reisebeginn 15% 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 35% 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 60% 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn 80% Ab 1 Tag und Nichtantritt 90% des Reisepreises. Stornostaffel Flugpauschalreisen & Kreuzfahrt Bis zum 29. Tag vor Reisebeginn 20% 28 bis 22 Tage vor Reisebeginn 35% 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60% 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80% Ab 7 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. Tickets und Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Erstattung ausgenommen. Anzahlung / Restzahlung: Nach Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung von 20% fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer 10 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfähig. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise weniger als 24 h dauert, ohne Übernachtung ist oder der Reisepreis einer Pauschalreise. EUR 75,- nicht übersteigt Mindestteilnehmerzahl: Für alle Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sagen wir die Reise ab (Rücktritt). Unseren Rücktritt erklären wir bei mehrtägigen Reisen spätestens 14 Tage vor Reisebeginn. Reiseschutz: Wir empfehlen Ihnen direkt bei der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder den Abschluss eines ReiseSchutz-Pakets. Die Kosten für Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Abfahrtsstellen: Rosenheim, Inntal und Tirol. https://www.astl-bus.de/service-infos/zustiegsstellen/ Ihre Abfahrtszeiten senden wir Ihnen 7 Tage vor Reisebeginn zu. Gratis Parkplatz auf unserem Betriebshof in Oberaudorf. Gruppenreisen und Sonderfahrten: Für Gruppen jeder Größe arbeiten wir maßgeschneiderte Programme nach Ihren individuellen Wünschen aus. Darüber hinaus können Sie die Fahrzeuge unserer modernen Busflotte mit bis zu 78 Plätzen anmieten. Gepäck: Gerne befördern wir pro Reisegast einen Reisekoffer, welcher das Maß von 80 x 60 x 40 cm nicht überschreiten und max. 20 kg wiegen sollte. Auch sollte der Umfang des Handgepäckes auf ein Stück beschränkt und kompakt sein, da die Handgepäckfächer im Bus nur ca.15 cm hoch sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der vielen Serviceeinrichtungen im Bus der Gepäckraum beschränkt ist und Gepäck nicht im Gang transportiert werden kann. Das Mitführen von Tieren ist in unseren Bussen generell nicht gestattet. (Ausgenommen anerkannte Assistenzhunde, da die Kontingente begrenzt sind wird eine frühzeitige Reservierung empfohlen) Reisende mit eingeschränkter Mobilität: Wir lieben das Reisen mit dem Bus und möchten diese Freude mit so vielen Menschen wie möglich teilen. Daher versuchen wir stets die Wünsche aller unserer Kunden zu ermöglichen. Wenn Sie ein Handicap haben und trotzdem selbstständig oder mit Unterstützung durch Ihren Begleiter ein- und aussteigen können, steht Ihrer ASTL – Busreise nichts im Wege. Sämtliche Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Allergien und Unverträglichkeiten teilen Sie uns bitte unbedingt direkt bei der Buchung mit. Einreisebestimmungen bei Fahrten ins Ausland: Für deutsche Staatsbürger, Bürger anderer EU-Länder, Bürger von Mitgliedsländern der EWR und Schweizer Staatsbürger, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. (Großbritannien nur mit gültigem Reisepass) Für Staatsbürger anderer Länder: Bitte wenden Sie sich für Informationen direkt an uns. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Verordnungen, Bestimmungen und Voraussetzungen für Einreise, Aufenthalt und Rückreise. ASTL Reisen GmbH · Tiroler Str. 5 · 83080 Oberaudorf www.astl-bus.com · e-mail: info@astl-bus.com · Tel. (+49) 08033/1091 · (+43) 05372/71666
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